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Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Anpassung der Anhänge sowie Maßnahmen zu erlassen, mit denen namentlich die Aufsichtsbefugnisse und die zu treffenden Maßnahmen spezifiziert und detailliertere Anforderungen etwa für das Governance-System, die Offenlegungspflichten, die Bewertungskriterien bei qualifizierten Beteiligungen, die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Kapitalanforderungen, die Anlagevorschriften und die Gruppenaufsicht festgelegt werden. Die Kommission sollte auch die Befugnis erhalten, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, die Drittstaaten den Status der Gleichstellung mit den Bestimmungen dieser Richtlinie verleiht. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie, auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen, bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Anhänge zu dieser Verordnung zu ändern und geeignete Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Anhänge zu ändern und bestimmte technische Anforderungen sowie Kontrollvorschriften festzulegen. Da es sich hierbei…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Bestimmungen und Anhänge anzupassen sowie Regelungen, Grundsätze, Leitlinien und spezifische Anwendungsbedingungen…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Anhänge dieser Verordnung zu ändern und geeignete Übergangsregelungen zu erlassen. Da es sich…
Die Kommission sollte ferner die Befugnis erhalten, Kriterien und methodische Standards festzulegen, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden sollen, und…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die für die Verbesserung der Verfahren des Straßenverkehrssicherheitsmanagements und die Anpassung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.