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Der AEAVBA muss um Empfehlungen ersucht werden, wie die Fragen einer verstärkten Gruppenaufsicht und des Kapitalmanagements innerhalb einer Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen am besten gelöst werden können. Der AEAVBA sollte um Ratschläge ersucht werden, die es der Kommission erleichtern, Vorschläge unter Bedingungen zu erarbeiten, die mit einem hohen Schutzniveau für die Versicherungsnehmer (und Begünstigten) und der Sicherung der Finanzstabilität in Einklang stehen. In dieser Hinsicht sollte der AEAVBA aufgefordert werden, der Kommission Ratschläge zur Struktur und zu den Grundsätzen möglicher künftiger Änderungen dieser Richtlinie zu erteilen, die sich als notwendig erweisen könnten, um gegebenenfalls vorgeschlagene Änderungen in Kraft zu setzen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht und im Anschluss daran geeignete Vorschläge für alternative Systeme für die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen innerhalb einer Gruppe zur Förderung eines effizienten Kapitalmanagements innerhalb der Gruppe vorlegen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein angemessener flankierender Regelungsrahmen für die Einführung eines solchen Systems vorhanden ist.Insbesondere ist es wünschenswert, dass sich eine Regelung für die Unterstützung innerhalb der Gruppe auf solide Grundlagen stützt, d. h. auf die Existenz harmonisierter und angemessen finanzierter Versicherungsgarantiesysteme, eines für die zuständigen Behörden, Zentralbanken und Finanzministerien geltenden harmonisierten, rechtsverbindlichen Rahmens für Krisenmanagement, Krisenbewältigung und fiskalische Lastenteilung im Krisenfall, bei dem Aufsichtsbefugnisse und fiskalische Zuständigkeiten aufeinander abgestimmt sind, eines rechtsverbindlichen Rahmens für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden, eines harmonisierten Rahmens für frühzeitige Interventionen und eines harmonisierten Rahmens für die Übertragung von Vermögenswerten und Insolvenz- und Liquidationsverfahren, durch den die einschlägigen nationalen gesellschaftsrechtlichen Hindernisse für die Übertragung von Vermögenswerten beseitigt werden. Die Kommission sollte in ihrem Bericht auch die längerfristige Entwicklung von Diversifikationseffekten und die mit der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundenen Risiken, die Verfahren für das zentrale Risikomanagement der Gruppe, die Funktionsweise gruppeninterner Modelle und die Beaufsichtigung gruppeninterner Transaktionen und Risikokonzentrationen berücksichtigen.
Bis zum 31. Dezember 2018 bewertet die Kommission den Nutzen einer verstärkten Gruppenaufsicht und eines verstärkten Kapitalmanagements innerhalb der Gruppe von…
Bei der Entscheidung, ob von einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, das ein gemäß Artikel 213 Absatz 2 Buchstaben a und b in die…
Die Aufsichtkonvergenz ist nicht nur bei den Aufsichtsinstrumenten, sondern auch bei den Aufsichtspraktiken voranzutreiben. Der durch den Beschluss 2009/79/EG…
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen könnten die Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beeinflussen. Die…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die zu einer Gruppe mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft gehören, sollten einer gleichwertigen und angemessenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.