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Weitere umfassende Reformen der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Ausgestaltung des Finanzsektors der Europäischen Union sind dringend erforderlich und sollten von der Kommission unter gebührender Berücksichtigung der von der Expertengruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière am 25. Februar 2009 vorgelegten Schlussfolgerungen umgehend vorgelegt werden. Die Kommission sollte Rechtsvorschriften zur Beseitigung der Unzulänglichkeiten vorschlagen, die im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Modalitäten der aufsichtsrechtlichen Koordinierung und Zusammenarbeit festgestellt wurden.
Bis zum 31. Dezember 2018 bewertet die Kommission den Nutzen einer verstärkten Gruppenaufsicht und eines verstärkten Kapitalmanagements innerhalb der Gruppe von…
Ein solider Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung im Finanzsektor sollte sich auf eine wirkungsvolle Aufsichts- und Sanktionsordnung stützen können. Zu…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Die Kommission sollte wirksame Korrekturmaßnahmen ergreifen können, um die Erreichung der Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Hierfür…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte von der Kommission verwaltet werden. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, die nach Anhörung des WFA mit den…
Zur Präzisierung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.