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Die Aufsichtsbehörden sollten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen alle Auskünfte verlangen können, die sie für die Beaufsichtigung benötigen, gegebenenfalls einschließlich Angaben, die ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen aufgrund von Rechnungslegungs-, Börsennotierungs- und anderen Rechts- oder Regulierungsvorschriften veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde kann von beaufsichtigten Unternehmen und von beaufsichtigten Gruppen Informationen verlangen,
Unter Berücksichtigung der nach den Absätzen 1, 2 und 3 vorgeschriebenen Angaben und der in Absatz 4 festgelegten Grundsätze stellen die Mitgliedstaaten sicher,…
Die Aufsichtsbehörden gestatten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Veröffentlichungen, die im Rahmen anderer Rechts- oder…
Versicherungsunternehmen haben den Aufsichtsbehörden nach Maßgabe dieses Gesetzes diejenigen Informationen zu übermitteln, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben…
die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, ihre Abschlussprüfer und die Aufsichtsbehörden müssen einen effektiven Zugang zu den Daten in Bezug auf die…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.