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Um sicherzustellen, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Veränderungen in ihrem Risikoprofil anrechenbare Eigenmittel halten, die die Solvenzkapitalanforderung abdecken, sollten diese Unternehmen die Solvenzkapitalanforderung mindestens einmal jährlich berechnen, ständig überwachen und neu berechnen, sobald sich das Risikoprofil entscheidend ändert.
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen berechnen die Solvenzkapitalanforderung zumindest einmal jährlich und melden den Aufsichtsbehörden das…
Die Versicherungsunternehmen müssen die Solvabilitätskapitalanforderung mindestens einmal im Jahr berechnen und das Ergebnis dieser Berechnung der…
Das Versicherungsunternehmen, das Rückversicherungsunternehmen, die Versicherungsholdinggesellschaft und die gemischte Finanzholdinggesellschaft überwachen die…
Die Versicherungsunternehmen, die Versicherungs-Holdinggesellschaft und die gemischte Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 haben die…
Die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit Blick auf das eigene Risikoprofil sollte daher fester Bestandteil der Geschäftsstrategie eines…
Die Solvenzkapitalanforderung sollte anrechnungsfähige Eigenmittel in einer Höhe widerspiegeln, die den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.