Erwägungsgrund 45 32009L0138
Bei der Bewertung der Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten solide wirtschaftliche Grundsätze angewandt und die von den Finanzmärkten ausgehenden Informationen sowie allgemein verfügbare Daten über versicherungstechnische Risiken optimal genutzt werden. Insbesondere sollte der Solvabilitätsanforderung eine wirtschaftliche Bewertung der gesamten Bilanz zugrunde liegen.