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Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten über Vermögenswerte von hinreichender Qualität verfügen, um ihren Finanzbedarf insgesamt decken zu können. Anlagen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten stets nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht verwaltet werden.
Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Dabei sind folgende Anforderungen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihre gesamten Vermögenswerte gemäß dem in den Absätzen 2, 3 und 4…
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten über geeignete Governance-Strukturen verfügen, die der aufsichtlichen Überprüfung…
Bei der Bewertung der Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sollten solide wirtschaftliche Grundsätze angewandt und die von den…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Eigenmittel innerhalb der Gruppe angemessen verteilt und bei Bedarf zum Schutz von Versicherungsnehmern und Begünstigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.