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Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung sollten so fair und rasch wie möglich beigelegt werden. Es empfiehlt sich daher, dass die Mitgliedstaaten ein Schiedsverfahren oder ein Verfahren mit vergleichbaren Garantien vorsehen.
Die Mitgliedstaaten sehen zur Regelung etwaiger Streitfälle zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem Versicherten unbeschadet eines durch die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass gegen Entscheidungen, die bezüglich eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aufgrund von gemäß dieser…
Im Interesse des Versichertenschutzes sollten die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Rechtsschutzversicherung harmonisiert werden.…
Es ist äußerst wichtig, dass Forderungen, die Versicherten, Versicherungsnehmern, Begünstigten und geschädigten Dritten, die einen Direktanspruch gegen das…
Es ist notwendig, in den Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Rechtsbehelfsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und…
Um eventuelle Probleme bei der Befolgung einer Gerichtsentscheidung zu lösen, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten gleichwertige Sicherheiten anerkennen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.