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Einige Arten können aufgrund ihrer großen Bestände, ihrer geografischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit in der gesamten Gemeinschaft Gegenstand einer jagdlichen Nutzung sein; dies stellt eine zulässige Nutzung dar, sofern bestimmte Grenzen gesetzt und eingehalten werden und diese Nutzung mit der Erhaltung der Bestände dieser Arten auf ausreichendem Niveau vereinbar ist.
Schutz, Pflege oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume ist für die Erhaltung aller Vogelarten…
Die in Anhang II aufgeführten Arten dürfen aufgrund ihrer Populationsgröße, ihrer geografischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit in der gesamten…
Die Nutzung der rechtmäßig bestehenden Wege, Leitungen, Gewässer und Einrichtungen sind im Rahmen bestehender Nutzungsrechte zulässig; die jagdliche Nutzung ist…
Es muss gewährleistet werden, dass der Einsatz von Tieren in Verfahren keine Bedrohung für die Artenvielfalt darstellt. Daher sollte die Verwendung gefährdeter…
Die Erhaltung der genetischen Vielfalt sollte sichergestellt und nachhaltig genutzt werden. Geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt mit dem…
Die Jagd ist nur in Form anerkannter Jagdmethoden und unter Beachtung tierschutzrechtlicher Grundsätze sowie der in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.