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Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten nur von Unternehmen durchgeführt werden, die alle zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlichen Vorkehrungen kennen.
Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen lassen, wenn der Betrieb über die erforderliche sicherheitstechnische, organisatorische und…
nach Abschluss der Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten muss gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und der einzelstaatlichen Praxis überprüft werden,…
Unternehmen, die Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten durchzuführen beabsichtigen, müssen vor Beginn der Arbeiten eine Genehmigung von der zuständigen Behörde…
Bei bestimmten Tätigkeiten, wie Abbruch-, Asbestsanierungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen trotz aller möglichen technischen…
Die Arbeitgeber sollten verpflichtet sein, vor Beginn von Asbestsanierungsvorhaben an Gebäuden das tatsächliche oder vermutete Vorhandensein von Asbest in den…
Vor Beginn von Abbruch-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in Betriebsräumen, die vor dem Inkrafttreten des Asbestverbots des Mitgliedstaats gebaut…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.