Erwägungsgrund 1 32023L2668
Die Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz zu schützen. In der Richtlinie wird durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz vorgegeben, damit die Mitgliedstaaten für eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften sorgen können. Durch solche Mindestvorschriften sollen die Arbeitnehmer auf Unionsebene geschützt werden; die Mitgliedstaaten können strengere Bestimmungen festlegen.