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Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang, gemäß dem Beschluss 2007/4318/EG des Rates vom 7. Juni 2007 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren , Schritte zur möglichst schnellen Ratifizierung, vorzugsweise vor dem 31. Dezember 2010, des genannten Übereinkommens in den Bereichen der Gemeinschaftszuständigkeit setzen.
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Urkunden über die Ratifizierung des Übereinkommens so bald wie…
Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, in Bezug auf die Teile, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, das am 14. Juni 2007…
Am 19. Mai 2008 haben die besagten Organisationen eine Vereinbarung über das Seearbeitsübereinkommen 2006 (nachstehend die „Vereinbarung“ genannt) geschlossen,…
Die Internationale Arbeitsorganisation nahm am 23. Februar 2006 das Seearbeitsübereinkommen 2006 an, um ein einziges, in sich schlüssiges Instrument zu…
Das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2006 angenommene Seearbeitsübereinkommen, das auch Flaggenstaatpflichten betrifft, ist gebührend…
Der Rat sollte daher die durch Unionsvorschriften zur Angleichung der Sozialversicherungssysteme auf der Grundlage von Artikel 48 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.