Erwägungsgrund 1 32010D0321
Das Übereinkommen Nr. 188 der Internationalen Arbeitsorganisation (im Folgenden „IAO“) über die Arbeit im Fischereisektor (im Folgenden das „Übereinkommen“) wurde am 14. Juni 2007 auf der in Genf zusammengetretenen Internationalen Arbeitskonferenz der IAO angenommen, wobei alle Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Annahme stimmten.