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Die Schifffahrtsindustrie ist durch Terrorakte gefährdet. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen zur Gefahrenabwendung im Verkehr wirksam umsetzen und die Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrenabwehr durch entsprechende Kontrollen nachdrücklich überwachen.
Die Mitgliedstaaten überwachen und ergreifen alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass
Die Mitgliedstaaten sollten Risikobewertungen und Pläne zur Gefahrenabwehr genehmigen und deren Anwendung in ihren Häfen überwachen. Um Störungen der…
Die Richtlinie 2002/59/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für Schiffe, die wegen ihres Verhaltens oder ihres Zustands ein potenzielles Risiko darstellen,…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Verantwortungen bei der Gefahrenabwehr in Häfen von allen betroffenen Parteien klar anerkannt werden. Die…
Es ist daher geboten, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten bei Straßenkontrollen und bei Kontrollen im Unternehmen besondere Überprüfungen in Bezug auf…
Menschen, Infrastrukturen und Ausrüstung in Häfen sollten vor sicherheitsrelevanten Ereignissen und ihren zerstörerischen Auswirkungen geschützt werden. Ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.