Erwägungsgrund 15 32004R0725
Die wirksame und einheitliche Anwendung der Maßnahmen dieser Politik wirft wichtige Fragen zu ihrer Finanzierung auf. Die Finanzierung der Kosten bestimmter zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. In diesem Sinne sollte die Kommission unverzüglich eine Studie durchführen (insbesondere zur Klärung der Frage der Aufteilung der Finanzierung zwischen den öffentlichen Behörden und den Betreibern unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft) und dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls die Ergebnisse sowie eventuelle Vorschläge übermitteln.