Erwägungsgrund 4 32010L0036RICHTLINIE 2010/36/EU DER KOMMISSION vom 1. Juni 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die einschlägigen Artikel und Anhänge der Richtlinie 2009/45/EG sollte diesen neuen internationalen Regelungen Rechnung tragen.
Art. 10 Abs. 1 32009L0045RICHTLINIE 2009/45/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Folgendes kann zur Berücksichtigung der Entwicklungen auf internationaler Ebene — insbesondere im Rahmen der IMO — angepasst werden:
Erwägungsgrund 3 32009R1102VERORDNUNG (EG) Nr. 1102/2009 DER KOMMISSION vom 16. November 2009 zur 116. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32009R0490VERORDNUNG (EG) Nr. 490/2009 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2009 zur 107. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I ist entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32009R0601VERORDNUNG (EG) Nr. 601/2009 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2009 zur 109. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I ist entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32010R0070Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden.