Erwägungsgrund 1 32009L0017
Mit dem Erlass der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische Union zusätzliche Instrumente zur Vermeidung von Situationen geschaffen, von denen eine Gefahr für Menschenleben auf See und für den Schutz der Meeresumwelt ausgeht.