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Da das Ziel der technischen Sicherheitsuntersuchungen die Verhütung von Unfällen und Vorkommnissen auf See ist, sollten die Schlussfolgerungen und Sicherheitsempfehlungen unter keinen Umständen die Haftung ermitteln oder Schuld zuweisen.
Eine Sicherheitsempfehlung darf in keinem Fall zu einer Vermutung der Schuld oder Haftung für einen Seeunfall führen.
Die amtliche Untersuchung nach diesem Abschnitt dient ausschließlich folgenden Zwecken: Sie dient weder der Ermittlung von Tatsachen zum Zwecke der Zurechnung…
Da Sicherheitsuntersuchungen im Seeverkehr gemäß dieser Richtlinie (im Folgenden „Sicherheitsuntersuchungen“) nicht der Ermittlung der Haftung oder der…
Die schnelle Durchführung technischer Untersuchungen von Unfällen auf See verbessert die Sicherheit auf See, da sie dazu beiträgt, eine Wiederholung solcher…
Eine Sicherheitsempfehlung unternimmt unter keinen Umständen die Feststellung der Haftung oder Zuweisung von Schuld für einen Unfall.
mit den Ergebnissen der Sicherheitsuntersuchung zu einem Unfall oder Vorkommnis auf See nicht dazu beigetragen werden kann, künftige Seeunfälle zu verhüten oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.