Erwägungsgrund 17 32009R0391VERORDNUNG (EG) Nr. 391/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anerkannte Organisationen sollten verpflichtet werden, ihre technischen Vorschriften auf dem neuesten Stand zu halten und konsequent durchzusetzen, damit…
Erwägungsgrund 37 32009R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Gemeinschaft bemüht sich um einen hohen Tierschutzstandard in Tierpopulationen weltweit, insbesondere hinsichtlich des Handels. Sie unterstützt die…
Erwägungsgrund 15 32009R0391VERORDNUNG (EG) Nr. 391/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Vorschriftenwerk anerkannter Organisationen ist ein entscheidender Faktor zur Steigerung der Sicherheit und zur Unfall- und Verschmutzungsverhütung. Die…
Erwägungsgrund 3 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Die Verlängerung des vorstehend genannten Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 6 32008R1272VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung geht auf verschiedene Erklärungen zurück, in denen die Gemeinschaft ihre Absicht bekräftigt hat, zur weltweiten Harmonisierung der Kriterien…
Erwägungsgrund 1 32009D0586BESCHLUSS DES RATES vom 16. Februar 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Korea über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen (2009/586/EG)
Angesichts der zunehmend internationalen Dimension der Wettbewerbsprobleme sollte die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich gestärkt werden.