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Die Mitgliedstaaten können es für notwendig erachten, Anlagen, für die ein erhebliches Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ermittelt wurde, übergangsweise für Kosten zu entschädigen, die im Zusammenhang mit den Treibhausgasemissionen stehen, deren Kosten auf den Strompreis abgewälzt werden. Diese Unterstützung sollte nur dann gewährt werden, wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, wobei sichergestellt werden sollte, dass das Gemeinschaftssystem auch weiterhin einen Anreiz für Energieeinsparungen und die Umstellung von „grauem“ auf „grünen“ Strom bietet.
Die Mitgliedstaaten sollten zugunsten von Sektoren oder Teilsektoren, die aufgrund erheblicher indirekter Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von…
Bewertung der Auswirkungen der Verlagerung von CO2-Emissionen für die Energiesicherheit der Mitgliedstaaten, insbesondere wenn die Vernetzung mit dem Stromnetz…
Die Kommission sollte daher die Lage bis 30. Juni 2010 überprüfen, alle relevanten Sozialpartner anhören und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der…
Der Übergang zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung setzt voraus, dass neue Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen so getätigt…
Es ist notwendig, Vorschriften zu erlassen, um sicherzustellen, dass in Fällen des grenzüberschreitenden CO2-Transports, von grenzübergreifenden Speicherstätten…
Bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ist es wichtig zu berücksichtigen, wie sie sich auf die Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.