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Um sicherzustellen, dass Zertifikate zwischen Personen innerhalb der Gemeinschaft uneingeschränkt übertragen werden können und dass das Gemeinschaftssystem mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und in subföderalen und regionalen Verwaltungseinheiten verknüpft werden kann, sollten ab Januar 2012 alle Zertifikate in dem nach Maßgabe der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls angelegten Gemeinschaftsregister geführt werden. Diese Maßnahme sollte unbeschadet der Führung von nationalen Registern für Emissionen erfolgen, die nicht unter das Gemeinschaftssystem fallen. Das Gemeinschaftsregister sollte dieselbe Dienstleistungsqualität bieten wie die nationalen Register.
Die ab dem 1. Januar 2012 vergebenen Zertifikate werden im Unionsregister zwecks Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit der Führung von im Mitgliedstaat…
Mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der…
Mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit…
Die Richtlinie 2003/87/EG schafft ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten auf Gemeinschaftsebene („das Gemeinschaftssystem“), mit dem…
Es sollten Vereinbarungen getroffen werden, um die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen des Gemeinschaftssystems und von Zertifikaten zu…
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Gemeinschaftssystem sollte es möglich sein, Zertifikate für Projekte zu vergeben, die Treibhausgasemissionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.