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Die Richtlinie 80/181/EWG des Rates verpflichtet das Vereinigte Königreich und Irland, einen Zeitpunkt für das Auslaufen ihrer noch geltenden Ausnahmeregelungen festzusetzen, die es erlauben, die Einheit „Pint“ für Milch in Mehrwegbehältern und Bier und Apfelwein vom Fass, die Einheit „Mile“ für Straßenverkehrszeichen und Geschwindigkeitsangaben und die Einheit „Troy Ounce“ im Handel mit Edelmetallen zu verwenden. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass diese Ausnahmeregelungen, da sie nur im Inland gelten und nur wenige Waren betreffen, kein nichttarifäres Handelshemmnis bilden und es demzufolge nicht mehr erforderlich ist, diese Ausnahmeregelungen auslaufen zu lassen.
In Mitgliedstaaten mit einer Auslaufphase gilt Folgendes: In Rechtsinstrumenten, die während der Auslaufphase in diesen Mitgliedstaaten geschaffen werden und zu…
Die Richtlinie 80/181/EWG lässt bis 31. Dezember 2009 die Verwendung zusätzlicher Angaben neben den in Kapitel I ihres Anhangs aufgeführten gesetzlichen…
Bis zum Ablauf der Übergangszeit, in der die Verwendung der Einheiten des britischen Maßsystems gemäß Anhang II der Richtlinie 71/354/EWG des Rates vom 18.…
Folgender Artikel wird eingefügt: In Mitgliedstaaten mit einer Auslaufphase gilt Folgendes: In Rechtsinstrumenten, die während der Auslaufphase in diesen…
Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf den geschäftlichen und amtlichen Verkehr, der von und in Staaten außerhalb des Geltungsbereichs des Abkommens über…
Die Richtlinie 80/181/EWG trägt durch das von ihr vorgeschriebene Maß an Harmonisierung der Einheiten im Messwesen zum reibungslosen Funktionieren des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.