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Das Recht der Mitgliedstaaten, die Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu bestimmen, aus denen die Speicherstätten ausgewählt werden dürfen, sollte nicht berührt werden. Dies schließt das Recht der Mitgliedstaaten ein, die Speicherung in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder Teilen davon zu untersagen oder einer anderen Nutzung des Untergrundes wie der Exploration, Gewinnung und Speicherung von Kohlenwasserstoffen oder der geothermischen Nutzung von Aquiferen Vorrang einzuräumen. Dabei sollten die Mitgliedstaaten insbesondere anderen energiebezogenen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte — z. B. solchen, die für die Sicherheit der Energieversorgung des Mitgliedstaats oder für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen von strategischer Bedeutung sind — gebührende Beachtung schenken. Die Wahl der geeigneten Speicherstätte ist von maßgeblicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass das gespeicherte CO2 vollständig und dauerhaft zurückgehalten wird. Die Mitgliedstaaten sollten die geologischen Besonderheiten ihrer Länder, beispielsweise die seismische Aktivität, bei der Auswahl von Speicherstätten möglichst objektiv und wirksam berücksichtigen. Eine Stätte sollte daher nur dann als Speicherstätte gewählt werden, wenn kein erhebliches Leckagerisiko besteht und wenn keinen Fall mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesundheit zu rechnen ist. Um dies festzustellen, sollte eine potenzielle Speicheranlage nach speziellen Vorgaben charakterisiert und bewertet werden.
Die Länder können für ihr Landesgebiet bestimmen, dass eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auch im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen…
Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, die Gebiete zu bestimmen, aus denen gemäß dieser Richtlinie Speicherstätten ausgewählt werden können. Dazu gehört auch…
Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, innerhalb ihres Hoheitsgebiets zu bestimmen, welche Gebiete für die Prospektion, die Exploration und die Gewinnung von…
Mitgliedsaaten, die beabsichtigen, die geologische Speicherung von CO2 in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, sollten sich verpflichten, die in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, in welchen Fällen eine Exploration erforderlich ist, um die für die Standortwahl erforderlichen Daten zu erheben. Die…
Jeder Mitgliedstaat bestimmt, wie der in Absatz 1 genannte Zugang transparent und diskriminierungsfrei gesichert wird. Der Mitgliedstaat wendet den Grundsatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.