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Eine Überwachung ist unverzichtbar, um festzustellen, ob sich injiziertes CO2 erwartungsgemäß verhält, ob eine Migration oder Leckage zu beobachten ist und ob eine festgestellte Leckage der Umwelt oder der Gesundheit von Menschen schadet. Hierzu sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der Betreiber den Speicherkomplex und die Injektionsanlagen in der Betriebsphase anhand eines Überwachungsplans überwacht, der aufgrund besonderer Überwachungsanforderungen konzipiert wurde. Der Plan sollte der zuständigen Behörde unterbreitet und von dieser genehmigt werden. Im Falle der geologischen Speicherung unter dem Meeresboden sollte die Überwachung außerdem an die besonderen Bedingungen des CCS-Prozesses in der Meeresumwelt angepasst werden.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der Betreiber die Injektionsanlagen, den Speicherkomplex (einschließlich, soweit möglich, der CO2-Fahne) und…
Die Verantwortung für die Speicherstätte, einschließlich spezifischer rechtlicher Verpflichtungen, sollte der zuständigen Behörde übertragen werden, wenn und…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I KRITERIEN FÜR DIE CHARAKTERISIERUNG UND BEWERTUNG DES POTENZIELLEN SPEICHERKOMPLEXES UND DER…
Wenn hinreichend nachgewiesen wurde, dass die dauerhafte Rückhaltung von CO2 so erfolgt, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt und etwaige daraus…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die zuständigen Behörden ein System von routinemäßigen und nicht routinemäßigen Inspektionen aller unter diese…
In ihrer Mitteilung vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen — Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.