Erwägungsgrund 42 32024R1735
Alle internationalen Übereinkünfte über die dauerhafte Speicherung von CO2 aus der Union in Drittländern sollten gleichwertige Bedingungen vorsehen, um eine dauerhaft gesicherte und umweltverträgliche geologische Speicherung von abgeschiedenem CO2 zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Speicherung von CO2 aus der Union nicht zur Steigerung der Kohlenwasserstoffförderung genutzt wird und einer tatsächlichen Verringerung der Emissionen entspricht.