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Möglicherweise müssen die nationalen Behörden auch nach der Übertragung der Verantwortung für mit der CO2-Speicherung verbundene Kosten, wie etwa Überwachungskosten, aufkommen. Daher sollte der Betreiber vor der Übertragung der Verantwortung der zuständigen Behörde nach Maßgabe von durch die Mitgliedstaaten festzulegenden Regelungen einen finanziellen Beitrag zur Verfügung stellen. Dieser Beitrag sollte mindestens die voraussichtlichen Kosten der Überwachung während eines Zeitraums von 30 Jahren decken. Die Höhe des Beitrags sollte anhand von Leitlinien festgelegt werden, die die Kommission verabschiedet, um die Kohärenz der gemeinschaftsweiten Durchführung dieser Richtlinie zu gewährleisten.
Der Nachsorgebeitrag entspricht der Höhe des nach § 30 Absatz 4 Satz 1 zu leistenden Betrages zuzüglich der darauf angefallenen Zinserträge. Der Beitrag muss…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der Betreiber der zuständigen Behörde nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten festzulegenden Regelungen einen…
Die Verantwortung für die Speicherstätte, einschließlich spezifischer rechtlicher Verpflichtungen, sollte der zuständigen Behörde übertragen werden, wenn und…
Der Betreiber verfasst einen Bericht, in dem er darlegt, dass die in Absatz 1 Buchstabe a genannte Bedingung erfüllt worden ist, und legt diesen der zuständigen…
Der Betreiber übermittelt der zuständigen Behörde in Zeitabständen, die von dieser festzulegen sind, mindestens jedoch einmal jährlich 1. alle im…
Zur wirksamen Durchführung und Durchsetzung dieser Richtlinie sollten die Betreiber regelmäßig der zuständigen Behörde über die Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.