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Je nach den relativen Preisen für Kohlenstoff und CCS könnte der Zugang zu den CO2-Transportnetzen und -Speicherstätten unabhängig vom geografischen Standort der potenziellen Nutzer in der Union eine Vorbedingung für den Einstieg in den Strom- und Wärmebinnenmarkt oder für den Wettbewerb auf diesem Markt werden. Deswegen sollte geregelt werden, wie potenzielle Nutzer Zugang zu diesen Netzen und Stätten erhalten können. Jeder Mitgliedstaat bestimmt selbst, wie er dies regelt, wobei er einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu gerechten Bedingungen anstrebt und unter anderem den bestehenden Transport- und Speicherkapazitäten bzw. den Kapazitäten, die nach vernünftigem Ermessen verfügbar gemacht werden können, ebenso Rechnung trägt wie dem Anteil seiner Verpflichtungen zur CO2-Reduzierung aufgrund von Rechtsinstrumenten des Völkerrechts und des Gemeinschaftsrechts, den er durch CCS erreichen will. Rohrleitungen für den CO2-Transport sollten, soweit möglich, so konstruiert werden, dass CO2-Ströme, die angemessene Mindestzusammensetzungsschwellen aufweisen, problemlos eingespeist werden können. Die Mitgliedstaaten sollten Verfahren zur Streitbeilegung einführen, um Streitigkeiten über den Zugang zu Transportnetzen und Speicherstätten rasch beilegen zu können.
Die Betreiber von Kohlendioxidleitungsnetzen und Kohlendioxidspeichern haben anderen Unternehmen diskriminierungsfrei und zu technischen und wirtschaftlichen…
Betreiber von Wasserstoffnetzen haben Dritten den Anschluss und den Zugang zu ihren Wasserstoffnetzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu…
Jeder Mitgliedstaat bestimmt, wie der in Absatz 1 genannte Zugang transparent und diskriminierungsfrei gesichert wird. Der Mitgliedstaat wendet den Grundsatz…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass sie über eine Streitbeilegungsregelung verfügen, die auch eine von den Parteien unabhängige Stelle mit Zugang zu allen…
Es ist notwendig, Vorschriften zu erlassen, um sicherzustellen, dass in Fällen des grenzüberschreitenden CO2-Transports, von grenzübergreifenden Speicherstätten…
Das Recht der Mitgliedstaaten, die Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu bestimmen, aus denen die Speicherstätten ausgewählt werden dürfen, sollte nicht berührt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.