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Die Mitgliedstaaten sollten Berichte über die Durchführung dieser Richtlinie aufgrund von Fragebögen erstellen, die die Kommission gemäß der Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien entwirft.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission unter Verwendung des in der Entscheidung 93/173/EWG vorgesehenen Berichtsmusters die notwendigen Informationen,…
In die Richtlinie 91/383/EWG wird folgender Artikel eingefügt: Durchführungsbericht Alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über…
In ihrem gemäß der Richtlinie 91/628/EWG erstellten Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der…
In der Richtlinie 89/109/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die…
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Die Bestimmungen über die Erstellung von Berichten in den Einzelrichtlinien im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG sowie in den Richtlinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.