Erwägungsgrund 51 32013L0053
Damit kleine und mittelgroße Hersteller von Außenbord-Antriebsmotoren mit Fremdzündung mit einer Leistung von höchstens 15 kW diese Richtlinie leichter anwenden und sich an die neuen Anforderungen anpassen können, ist es angezeigt, eine besondere Übergangsfrist für diese Hersteller festzulegen.