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Die Kommission sollte diese Richtlinie bis zum 30. Juni 2015 auf der Grundlage der Erfahrungen, die in der Anfangsphase ihrer Anwendung gesammelt werden, überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu ihrer Überarbeitung vorlegen.
Die Kommission überprüft spätestens bis zum 15. Februar 2013 die Anwendung dieser Richtlinie und schlägt, soweit sie dies für erforderlich hält, Änderungen vor.
Die Kommission überprüft im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene die Anwendung dieser Richtlinie bis zum 5. Dezember…
Die Kommission nimmt bis zum 31. Dezember 2029 eine Evaluierung dieser Richtlinie und der Richtlinie 1999/31/EG vor. Im Rahmen dieser Evaluierung wird unter…
Die Kommission überprüft diese Richtlinie bis zum 15. Juli 2023 und schlägt gegebenenfalls erforderliche Änderungen vor. KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Kommission überprüft diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020 und legt zu diesem Zweck dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung. Dem Bericht liegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.