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Der Übergang zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung setzt voraus, dass neue Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen so getätigt werden, dass sie umfangreiche Emissionsreduzierungen erleichtern. Zu diesem Zweck sollte die Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft dahingehend geändert werden, dass auf dem Betriebsgelände jeder Feuerungsanlage einer bestimmten Kapazität, der nach Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie die erste Errichtungsgenehmigung oder die erste Betriebsgenehmigung erteilt wird, genügend Platz für die Anlagen zur Abscheidung und Kompression von CO2 vorhanden sein muss, wenn geeignete Speicherstätten und Transportnetze zur Verfügung stehen und die Nachrüstung für die CO2-Abscheidung technisch und wirtschaftlich machbar ist. Die wirtschaftliche Machbarkeit des Transports und der Nachrüstung sollte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten des vermiedenen CO2 für die besonderen örtlichen Bedingungen im Falle der Nachrüstung und der voraussichtlichen Kosten von CO2- Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft beurteilt werden. Die Prognosen sollten auf den neuesten Daten beruhen; eine Überprüfung der technischen Optionen und eine Analyse der Unsicherheiten in den Bewertungsverfahren sollten ebenfalls vorgenommen werden. Auf der Grundlage einer vom Betreiber vorgenommenen Bewertung und anderer verfügbarer Informationen, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, sollte die zuständige Behörde entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies gilt entsprechend für die Änderung oder Erweiterung einer Feuerungsanlage um eine elektrische Nennleistung von 300 MW oder mehr. Der Betreiber hat das…
Großfeuerungsanlagen, die feste Brennstoffe mit Ausnahme von Biobrennstoffen einsetzen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen dieses…
Großfeuerungsanlagen tragen erheblich zu Emissionen von Schadstoffen in die Luft bei, die sich in erheblichem Maße auf die menschliche Gesundheit und auf die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Betreiber aller Feuerungsanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von 300 Megawatt oder mehr, für die die erste…
Die Verfeuerung von Brennstoff in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung der Luft bei.…
Wenn hinreichend nachgewiesen wurde, dass die dauerhafte Rückhaltung von CO2 so erfolgt, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt und etwaige daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.