Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist eine Definition des Begriffs „herrschendes Unternehmen“ erforderlich, die sich, unbeschadet der Definitionen der Begriffe „Unternehmensgruppe“ und „beherrschender Einfluss“ in anderen Rechtsakten, ausschließlich auf diese Richtlinie bezieht.
Erwägungsgrund 17 32009L0038Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen