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TEIL A Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 6: — Name des (der) Anwender(s) einschließlich der Personen, die für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlich sind; — Informationen über die Ausbildung und Qualifikation der Personen, die für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlich sind; — nähere Informationen über Ausschüsse und Unterausschüsse im Bereich der Biologie; — Anschrift und allgemeine Beschreibung der Anlage; — Beschreibung der Art der durchzuführenden Arbeiten; — Klasse der Anwendungen in geschlossenen Systemen; — nur für Anwendungen der Klasse 1: Zusammenfassung der Bewertung gemäß Artikel 4 Absatz 2 und der Informationen über die Abfallentsorgung. TEIL B Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 8: — Datum der Vorlage der in Artikel 6 genannten Anmeldung; — Name der für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlichen Personen und Informationen über ihre Ausbildung und Qualifikation; — verwendete(r) Empfänger-/Spender- und/oder Ausgangsmikroorganismus(en) oder gegebenenfalls verwendete(s) Wirts-Vektor-System(e); — Herkunft und beabsichtigte Funktion(en) des genetischen Materials, das für die Veränderung(en) in Frage kommt; — Identität und Merkmale des (der) GVM; — Zweck der Anwendung in geschlossenen Systemen, einschließlich der erwarteten Ergebnisse; — zu verwendende Kulturvolumina (ungefährer Wert); — Beschreibung der anzuwendenden Einschließungs- und anderen Schutzmaßnahmen, sowie Informationen über die Abfallentsorgung einschließlich der anfallenden Abfälle, deren Behandlung, endgültige Form und Bestimmung; — Zusammenfassung der Bewertung gemäß Artikel 4 Absatz 2; — Informationen, die die zuständige Behörde für die Bewertung der Notfallpläne benötigt, falls nach Artikel 13 Absatz 1 erforderlich. TEIL C Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 9: a) — Datum der Vorlage der in Artikel 6 genannten Anmeldung; — Name der für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlichen Personen und Informationen über ihre Ausbildung und Qualifikation; · b) — zu verwendende(r) Empfänger- oder Ausgangsmikroorganismus(en); — gegebenenfalls zu verwendende(s) Wirts-Vektor-System(e); — Herkunft und beabsichtigte Funktion(en) des genetischen Materials, das für die Veränderung(en) in Frage kommt; — Identität und Merkmale des GVM; — zu verwendende Kulturvolumina; · c) — Beschreibung der anzuwendenden Einschließungs- und anderen Schutzmaßnahmen sowie Informationen über die Abfallentsorgung einschließlich der anfallenden Abfälle, deren Behandlung, endgültige Form und Bestimmung; — Zweck der Anwendung in geschlossenen Systemen, einschließlich der erwarteten Ergebnisse; — Beschreibung der Teile der Anlage. · d) Informationen über Unfallverhütung und Notfallpläne, soweit vorhanden: — mit dem Standort der Anlage zusammenhängende spezifische Gefahren; — angewendete Verhütungsmaßnahmen, wie Sicherheitsausrüstung, Warnsysteme und Einschließungsmethoden; — Verfahren und Pläne zur Überprüfung der ununterbrochenen Wirksamkeit der Einschließungsmaßnahmen; — Beschreibung der den Arbeitnehmern gegebenen Informationen; — Informationen, die die zuständige Behörde für die Bewertung der Notfallpläne benötigt, falls nach Artikel 13 Absatz 1 erforderlich. · e) eine Kopie der Bewertung gemäß Artikel 4 Absatz 2.
In diesem Anhang werden die in Betracht zu ziehenden Elemente und das Verfahren für die Durchführung der Bewertung gemäß Artikel 4 Absatz 2 allgemein…
Teil 1 IM NOTIFIZIERUNGSFORMULAR ANZUGEBENDE ODER DIESEM BEIZUFÜGENDE INFORMATIONEN: 1. Fortlaufende Nummer oder andere anerkannte Identifizierung des…
Techniken oder Methoden der genetischen Veränderung zur Herstellung von Mikroorganismen, die von der Richtlinie auszuschließen sind, vorausgesetzt, dass sie…
I. Einleitung 1. Die vorliegenden Anweisungen enthalten die für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare notwendigen Erläuterungen. Beide…
eine Kopie der Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b), aus der die Identität des Erzeugnisses ersichtlich ist und die…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I A VERFAHREN IM SINNE VON ARTIKEL 2, NUMMER 2 TEIL 1 Verfahren der genetischen Veränderung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.