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Es empfiehlt sich, dass die Kommission im Benehmen mit den Mitgliedstaaten ein Verfahren für einen Informationsaustausch über Unfälle einführt und ein Verzeichnis solcher Fälle aufstellt.
Die Kommission richtet in Rücksprache mit den Mitgliedstaaten ein Verfahren zum Informationsaustausch gemäß Absatz 1 ein. Sie erstellt ferner ein Verzeichnis…
Zur Erleichterung des Informationsaustauschs und zur Verhütung künftiger ähnlicher Unfälle sollten die Mitgliedstaaten die Kommission von in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Die Kommission organisiert den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten mit Blick…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission tauschen Informationen über die bei der Verhütung schwerer Unfälle und der Begrenzung ihrer Folgen gesammelten…
Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 21. April 2004 zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs nachdrücklich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.