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Die Fahrgastbeförderung im Seeverkehr zwischen Mitgliedstaaten ist bereits durch die Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern liberalisiert worden. Die Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) ist durch die Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates geregelt worden.
„Personenbeförderungsdienste im Schiffsverkehr“ alle Dienstleistungen für Fahrgäste im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des…
Mit Wirkung vom 1. Januar 1993 gilt der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im Seeverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats (Seekabotage) für…
Diese Verordnung gilt für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personenverkehr mit der Eisenbahn und andere Arten des Schienenverkehrs sowie auf der…
Seit 1987 erfolgt die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 . Ursprünglich erfüllte die Verordnung…
Im Sinne dieser Verordnung sind 1. „Seeverkehrsdienstleistungen innerhalb eines Mitgliedstaats (Seekabotage)“ Dienstleistungen, die gewöhnlich gegen Entgelt…
Die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.