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Der Inhalt einiger Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG, die bestehende Ausnahmeregelungen und das Verzeichnis in Anhang IV betreffen, wird in dem Verzeichnis der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen erfasst werden, auf die ein ermäßigter Steuersatz aufgrund dieser Richtlinie angewendet werden kann. Der Klarheit halber sollten diese Bestimmungen und der Anhang IV der Richtlinie 2006/112/EG gestrichen werden.
Die Mitgliedstaaten können zusätzlich zu den zwei ermäßigten Steuersätzen gemäß Absatz 1 dieses Artikels auf unter höchstens sieben Nummern des Anhangs III…
Auf Vorschlag der Kommission können die Mitgliedstaaten vom Rat einstimmig ermächtigt werden, bis zum 31. Dezember 2010 auf die in Anhang IV genannten…
Die Richtlinie 2006/112/EC sollte ferner geändert werden, um die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder aber Steuerbefreiungen in einer begrenzten Zahl…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Anhang IV Teil II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Ausnahmen von dem Verbot gemäß Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung und die besonderen…
Die Richtlinie 2005/32/EG in der Fassung der in Anhang IX Teil A aufgeführten Richtlinie wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.