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Die Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Schaffung des Binnenmarkts angenommen, um das Sicherheitsniveau von Spielzeug in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Hemmnisse im Spielzeughandel zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.
Die Richtlinie 88/378/EWG stützt sich auf die in der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen…
Durch die technische Entwicklung auf dem Spielzeugmarkt haben sich jedoch neue Probleme der Spielzeugsicherheit ergeben, die zu wachsender Besorgnis bei den…
Die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte zielte…
Bestimmte in der Richtlinie 88/378/EWG enthaltene wesentliche Sicherheitsanforderungen sollten aktualisiert werden, damit dem seit Verabschiedung der Richtlinie…
In der Richtlinie 89/109/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich ein hohes Sicherheitsniveau von Spielzeug sicherzustellen, um die Gesundheit und Sicherheit von Kindern zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.