Art. 1 32025R2509VERORDNUNG (EU) 2025/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften über die Sicherheit von Spielzeug festgelegt, um — unter gebührender Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips — ein hohes…
Erwägungsgrund 1 32025R2509VERORDNUNG (EU) 2025/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um ein hohes Sicherheitsniveau von Spielzeug und dessen freien Verkehr im…
Erwägungsgrund 4 32009L0048Für Spielzeug gilt ebenfalls die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit ,…
Art. 2 Abs. 2 Buchst. k 32012R0528VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug .
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ProdSGGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Richtlinie 2009/48/EG betreffend die Sicherheit von Spielzeug,