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Die Bestimmung des Begriffs „Arbeitgeber“ kann gegebenenfalls eine Personenvereinigung umfassen, die zwar nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, die aber im Rechtsverkehr wirksam auftreten kann.
Beschäftigungsgeber sind, sofern mindestens eine Person bei ihnen beschäftigt ist,
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „Arbeitgeber“ den wirtschaftlichen Arbeitgeber.
sind Arbeitgeber (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Nummer 12…
„Arbeitnehmer“ eine Person, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nach dem nationalen Arbeitsrecht als Arbeitnehmer geschützt ist;
Die Bestimmung des Begriffs „Beschäftigung“ sollte dessen einzelne Komponenten umfassen, namentlich für einen Arbeitgeber oder nach seiner Weisung und/oder…
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) „Unternehmen“ ein öffentliches oder privates Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.