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Die Bestimmung des Begriffs „Beschäftigung“ sollte dessen einzelne Komponenten umfassen, namentlich für einen Arbeitgeber oder nach seiner Weisung und/oder unter seiner Aufsicht, unabhängig vom Rechtsverhältnis ausgeübte vergütungspflichtige Tätigkeiten.
„Beschäftigung“:jede nicht selbständige Arbeit, insbesondere auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages oder eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses;
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen…
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung erfolgt,
Die Bestimmung des Begriffs „Arbeitgeber“ kann gegebenenfalls eine Personenvereinigung umfassen, die zwar nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt,…
Um Ungewissheiten und unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, muss die Bedeutung des Ausdrucks „Ausübung einer Erwerbstätigkeit“ geklärt werden.
„berufliche Tätigkeit“jede Tätigkeit, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einer Geschäftstätigkeit oder eines Unternehmens ausgeübt wird, unabhängig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.