Erwägungsgrund 65 32009L0065
Aus Gründen der Verbesserung der Rechtssicherheit ist es notwendig zu gewährleisten, dass ein OGAW, der seine Anteile grenzüberschreitend vertreibt, einfachen Zugang hat — in elektronischer Form und in einer in der Finanzwelt gebräuchlichen Sprache — zu vollständigen Informationen über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften seines Aufnahmemitgliedstaats, die sich spezifisch auf die Modalitäten der Vermarktung von OGAW-Anteilen beziehen. Haftungsfragen im Zusammenhang mit diesen Veröffentlichungen sollten den nationalen Rechtsvorschriften unterliegen.