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Einige Portfolioverwaltungsmethoden für Organismen für gemeinsame Anlagen, die hauptsächlich in Aktien oder Schuldtitel investieren, basieren auf der Nachbildung von Aktien- oder Schuldtitelindizes. Ein OGAW sollte allgemein bekannte und anerkannte Aktien- oder Schuldtitelindizes nachbilden dürfen. Daher kann es erforderlich sein, für die zu diesem Zweck in Aktien oder Schuldtitel investierende OGAW flexiblere Risikostreuungsregeln einzuführen.
Die Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sollte auf OGAW des nicht geschlossenen Typs beschränkt werden, die ihre Anteile beim Publikum in…
Ein OGAW sollte sein Vermögen in Anteilen von OGAW und anderer Organismen für gemeinsame Anlagen des offenen Typs anlegen können, die ebenfalls nach dem…
Die Richtlinie 85/611/EWG enthält Kriterien für die Definition von OGAW, die Aktien- oder Schuldtitelindizes nachbilden. Bei OGAW, die diese Kriterien erfüllen,…
Besonders dringender Klärungsbedarf besteht bei Indexderivaten. Derzeit werden vielerlei Finanzindizes als Basiswerte für Derivate herangezogen. Zusammensetzung…
Die Richtlinie 85/611/EWG enthält im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, die für die Anlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (im…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen Verwaltungsgesellschaften ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Werts von OTC-Derivaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.