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Durch diese Richtlinie sollten Anteilinhaber vor ungerechtfertigten zusätzlichen Kosten geschützt werden, indem dem Master-OGAW untersagt ist, vom Feeder-OGAW Zeichnungs- oder Rückkaufgebühren zu erheben. Der Master-OGAW sollte allerdings berechtigt sein, Zeichnungs- oder Rückkaufgebühren von anderen Anlegern im Master-OGAW zu erheben.
Der Master-OGAW erhebt für die Anlage des Feeder-OGAW in seine Anteile bzw. deren Veräußerung keine Zeichnungs- oder Rückkaufgebühren.
Wenn ein Master-OGAW unbeschadet von Artikel 84 auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der zuständigen Behörden die Rücknahme, Auszahlung oder Zeichnung seiner…
Um ein hohes Schutzniveau für die Interessen der Anleger des Feeder-OGAW zu gewährleisten, sollten der Prospekt, die wesentlichen Informationen für den Anleger…
Haben die Anteilinhaber des Feeder-OGAW gemäß der Richtlinie 2009/65/EG das Recht, im Falle einer Liquidation, Verschmelzung oder Spaltung des Master-OGAW, eine…
In den in Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Richtlinie beschriebenen Fällen hat der Feeder-OGAW das Recht, gemäß Artikel 60 Absatz 5 Unterabsatz 3…
Zum Schutz der Anleger des Feeder-OGAW sollte dessen Anlage in den Master-OGAW von einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.