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Die Mitgliedstaaten sollten eindeutig zwischen Marketing-Anzeigen und den in dieser Richtlinie vorgeschriebenen obligatorischen Informationen für die Anleger unterscheiden. Zu den obligatorischen Angaben gehören die wesentlichen Informationen für den Anleger, der Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Investmentgesellschaft und für jeden Investmentfonds, den sie verwaltet, eine Verwaltungsgesellschaft ein kurzes…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass aufgrund der wesentlichen Informationen für den Anleger, einschließlich der Übersetzung, alleine noch keine…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen eine Liste, in der die Informationen genannt werden, die für die Beurteilung erforderlich sind und die den Aufsichtsbehörden…
Der Prospekt enthält die Angaben, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen vorgeschlagene Anlage und vor allem über die damit verbundenen…
Ist der AIF gemäß der Richtlinie 2003/71/EG oder gemäß den nationalen Rechtsvorschriften verpflichtet, einen Prospekt zu veröffentlichen, sind in Ergänzung zu…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG folgende Kategorien von Informationen über die einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.