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Die wesentlichen Informationen für den Anleger sollten den Anlegern kostenlos und rechtzeitig vor der Zeichnung des OGAW als eigenständiges Dokument geliefert werden, damit sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sollten ausschließlich Angaben enthalten, die für solche Entscheidungen wesentlich sind. Aus inhaltlicher Sicht sollten die wesentlichen Informationen für den Anleger vollständig harmonisiert werden, um einen angemessenen Anlegerschutz und eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die wesentlichen Informationen für den Anleger sollten in einem kurzen Format dargestellt werden. Ein einziges Dokument beschränkten Umfangs, in dem die Informationen in einer bestimmten Abfolge dargestellt werden, ist optimal geeignet, um die für Kleinanleger wichtige Klarheit und Einfachheit zu gewährleisten, und dürfte nützliche, für die Anlageentscheidung relevante Vergleiche zulassen, insbesondere der Kosten und des Risikoprofils.
Die wesentlichen Informationen für den Anleger enthalten sinnvolle Angaben zu den wesentlichen Merkmalen des betreffenden OGAW und sollen die Anleger in die…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger, einschließlich des Namens des OGAW, sind vorvertragliche Informationen. Sie müssen redlich, eindeutig und nicht…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger sind derart beizubringen, dass der Anleger sie von anderen Unterlagen unterscheiden kann. Insbesondere sind sie…
Die Form einer Verordnung ist insofern gerechtfertigt, als nur sie gewährleisten kann, dass die wesentlichen Informationen für den Anleger in ihrem großen…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger für zwei oder mehrere Klassen des gleichen OGAW können in einem einzigen Dokument mit wesentlichen Informationen…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger sollten für alle OGAW erstellt werden. Je nach Vertriebsmethode (Direktverkauf oder Verkauf über einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.