Gesetze
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Zur Vereinfachung des Zugangs zu den Märkten der Mitgliedstaaten ist es wichtig, dass Meldegebühren bekannt gegeben werden.
Die Aufnahmemitgliedstaaten können erforderlichenfalls im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Meldevorschriften erlassen. Diese Vorschriften sollten nicht zu…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Organisationen über alle anfallenden Gebühren informiert sind.
Darüber hinaus ist es sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Marktteilnehmer wichtig, über genaue Kenntnisse über den Seeverkehrsmarkt zu verfügen.
Arbeitgeber sollten darüber hinaus verpflichtet werden, den zuständigen Behörden die Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen zu melden, damit den…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass für die Mitteilungen gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben b und c Gebühren zu entrichten sind.
Detaillierte und vollständig harmonisierte Transparenzanforderungen und Vorschriften, die die Meldung von Geschäften regeln, sind angemessen, um gleichwertige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.