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In Bezug auf Verschmelzungen sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zu erlassen, die Inhalt, Form und Art der Übermittlung der Informationen für die Anteilinhaber im Einzelnen regeln.
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass der übertragende und der übernehmende OGAW ihren jeweiligen Anteilinhabern geeignete und präzise Informationen über die…
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen beteiligten…
Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen jederzeit Auskunft auch über alle für die Verschmelzung wesentlichen Angelegenheiten der anderen…
Die Informationen, die den Anteilinhabern gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG im Falle einer Verschmelzung zu übermitteln sind, sollten den…
Bei der Bereitstellung der Informationen, die den Anteilinhabern des übernehmenden OGAW gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG zu übermitteln sind,…
In Bezug auf das Anzeigeverfahren sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zu erlassen, die den Umfang der von den zuständigen Behörden des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.