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In Bezug auf Master-Feeder-Strukturen sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Maßnahmen zu erlassen, die den Inhalt der Vereinbarungen zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW oder die internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten, den Inhalt der Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen ihren Verwahrstellen oder ihren Wirtschaftsprüfern, die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Abstimmung ihrer Zeitpläne für die Berechnung und Veröffentlichung des Nettovermögenswerts, um das so genannte Market Timing zu verhindern, die Auswirkungen der Verschmelzung des Master-Fonds auf die Zulassung des Feeder-Fonds, die Art der beim Master-Fonds festgestellten und an den Feeder-Fonds mitzuteilenden Unregelmäßigkeiten, das Format der Informationen, die den Anteilinhabern bei einer Umwandlung eines OGAW in einen Feeder-OGAW mitzuteilen sind, und den Weg für die Bereitstellung solcher Informationen, das Verfahren für die Evaluierung und Prüfung der Übertragung von Vermögenswerten von einem Feeder- auf einen Master-Fonds und die Rolle der Verwahrstelle des Feeder-Fonds in diesem Prozess regeln.
Master-OGAW und Feeder-OGAW treffen angemessene Maßnahmen zur Abstimmung ihrer Zeitpläne für die Berechnung und Veröffentlichung des Nettovermögenswertes, um…
Wenn Master-OGAW und Feeder-OGAW unterschiedliche Verwahrstellen haben, so verlangen die Mitgliedstaaten von diesen Verwahrstellen den Abschluss einer…
Da ein Feeder-OGAW im besten Interesse seiner Anteilinhaber handeln und vom Master-OGAW alle Angaben und Unterlagen erhalten können sollte, die er zur Erfüllung…
In der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW sollte den spezifischen Bedürfnissen des Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den…
Die in Artikel 61 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG genannte Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen der Verwahrstelle des Master-OGAW und der…
Bei Master-Feeder-Strukturen sollte sich die Beschreibung des Risiko- und Ertragsprofils des Feeder-OGAW nicht wesentlich vom entsprechenden Abschnitt im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.