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Die präzise Auflistung der technischen Spezifikationen und die zusätzlichen Angaben zu den Aufträgen müssen entsprechend den Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten in den Verdingungsunterlagen für jeden einzelnen Auftrag bzw. in allen gleichwertigen Unterlagen enthalten sein.
Die technischen Spezifikationen im Sinne von Anhang II Nummer 1 sind in den Auftragsunterlagen (Bekanntmachung, Verdingungsunterlagen, Beschreibung oder…
Bei Aufträgen, bei denen Verschlusssachen verwendet werden oder die solche Verschlusssachen erfordern und/oder beinhalten, benennt der Auftraggeber in den…
Die in § 5 Absatz 2 genannten technischen Unterlagen haben alle sachdienlichen Angaben und Einzelheiten zu den Mitteln zu enthalten, mit denen der Hersteller…
Der Auftraggeber legt in den Auftragsunterlagen (Bekanntmachung, Verdingungsunterlagen, Beschreibung oder unterstützende Unterlagen) seine Anforderungen an die…
Die Leistung ist eindeutig und vollständig zu beschreiben, sodass die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. Technische Anforderungen im Sinne des…
Die Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.