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Die Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beitreibung ihrer jeweiligen Forderungen sowie der Forderungen der Union in Bezug auf bestimmte Steuern und sonstige Maßnahmen trägt zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bei. Sie gewährleistet steuerliche Neutralität und hat es den Mitgliedstaaten ermöglicht, auf diskriminierende Schutzmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Umsätzen zu verzichten, die zur Verhütung von Betrug und haushaltsmäßigen Verlusten ergriffen wurden.
Um die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und die Neutralität des Binnenmarkts besser zu schützen, ist es notwendig, den Anwendungsbereich der…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Einführung eines einheitlichen Systems der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen innerhalb des Binnenmarkts,…
Aufgrund der wachsenden Mobilität im Binnenmarkt und der durch den Vertrag oder andere Rechtsvorschriften auferlegten Beschränkungen der Sicherheitsleistungen,…
Im Zeitalter der Globalisierung wird der Bedarf der Mitgliedstaaten an gegenseitiger Amtshilfe im Bereich der Besteuerung immer vordringlicher. Durch die…
Zu den Steuerharmonisierungsmaßnahmen, die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes ergriffen werden, sollte die Einrichtung eines gemeinsamen Systems…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist eine Zusammenarbeit der Verwaltungen unerlässlich. Mangelnde Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.